Toiletten / Duschen

Das Aufstellen von WCs und Waschräumen (zusammengefasst als Sanitärräume) auf einer Veranstaltung obliegt wieder der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und ist Länderspezifisch verabschiedet. Weitere gesetzliche Verordnungen und Richtlinien sind nachstehend aufgelistet:

Folgende Zusammenfassung ist für den Veranstalter wichtig:

Die Anzahl der sanittären Ausstattungsgegenstände in Versammlungsstätten und -räumen hängt von der Anzahl der Besucher, der Nutzung des Gebäudes, den Veranstaltungsarten und der daraus resultierenden Gleichzeitigkeit der Nutzung ab. Je nach Veranstaltungsart ist eine sogenannte „Gleichzeitigkeit“ definiert bzw. Festgelegt, verständlich wird dies bei der Betrachtung von Sportveranstaltungen oder Theateraufführung. Die Stoßzeiten der Gleichzeitigkeit ergeben sich in den etwaigen Unterbrechungen der Aufführung, weshalb hierbei eine höhere Anzahl an Sanitärräumen notwendig ist. Veranstaltungen ohne Pausenzeiten dagegen bieten einen geringeren „Gleichzeitigkeitsfaktor“, da Besucher jederzeit die Sanitärräume aufsuchen können. Hierzu zählen beispielsweise Bälle, Veranstaltungen geselliger oder unterhaltender Art und Versammlungen.

Neben der Anzahl ist selbstverständlich auch die Größe und Dimensionen der Sanitärräume festgelegt, anbei ein Auszug (gilt für Toilettenräume mit Türanschlag nach außen):

Weitere Anforderungen sind:

Dies bedeutet letztendlich, dass im Falle eines nicht ausreichend dimensionierten Sanitärbereiches für einevênt in der Location selbst zur Verfügung steht, die fehlende Ausstattung durch mobile Anlagen ausgeglichen werden muss.

Neben mobilen Sanitärräumen bietet evênt ebenfalls die Möglichkeit der Beziehung von mobilen Eventduschen an, welche bei Großveranstaltungen, Festivals oder Sportveranstaltungen zum Einsatz kommen.

Ausgeführt werden diese je nach Anzahl an Duschplätze als Duschcontainer (5/5 Plätze geschlechtergetrennt, kombinierbar mit Toilettenwagen), als Duschtrailer (bis maximal 24 Plätze) oder alternativ als einzeln aufgebaute Duschmodule (12 Plätze jeweils, erweiterbar auf bis zu 160 Duschplätze). In beiden Fällen ist bereits eine Heizung integriert, wodurch seitens des Veranstalters lediglich die Frischwasserzufuhr sowie die Abfuhr des Abwassers gestellt werden muss.