Brandsicherheit

Die Brandsicherheit einer Veranstaltung wird durch den Inhaber der Veranstaltungslocation, den Veranstalter selbst sowie die Gäste sichergestellt. Als Veranstalter benötigt man jedoch das Know How, welche Verantwortlichkeiten jeweils selbst obliegen und welche Bereiche durch die Location direkt abgedeckt sein müssen, denn Fakt ist: Der Brandschutz muss in jeder Situation gewährleistet werden.

Allgemein umfasst der Brandschutz sämtliche Maßnahmen die:

Der Brandschutz untergliedert sich zum einen in die sogenannten präventive Maßnahmen. Diese beschreiben sämtliche Tätigkeiten welche präventiv, also vorbeugend zu einem Brand bzw. brandverhindernd durchgeführt werden müssen. Zum anderen gibt es den abwehrenden Brandschutz, welcher sämtliche Maßnahmen im Falle eines Brandes umfasst.

Hierzu gilt die sogenannte Brandschutzordnung (BSO), welche sich je nach Location und Art der Veranstaltung unterscheidet. Als Basis hierzu kann die DIN 14096 herangezogen werden, welche die Gliederung und Gestaltung einer BSO näher definiert, rechtliche Grundlagen werden in der Versammlungsstättenverordnung geregelt (VStättV(O)). Letztere umfasst direkte Auswirkungen auf den Brandschutz: Feuerlöschanlagen, Warnanlagen, Rettungswege, Ausstattung und im Zuge von Veranstaltungen auch die Verwendung von Feuer oder Pyrotechnik werden hier geregelt. Zu erwähnen hierbei sei allerdings, dass die VStättV sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, wodurch auch entsprechende Unterschiede in der BSO wiederzufinden sind.

Die BSO besteht nach DIN 14096 aus drei Teilen (A, B, C).

Teil A stellt die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall an die Gäste kurz und knapp dar.

Teil B ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Verhinderung von Brand- und Rachausbreitung, zur Freihaltung der Flucht und Rettungswege sowie das konkrete Verhalten im Brandfall. Dieser Teil wird allen Mitarbeitern einer Veranstaltung schriftlich ausgehändigt.

Teil C richtet sich an die Mitarbeiter, denen besondere Brandschutzaufgaben zufallen. Dazu gehören etwa Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte usw. In diesem Teil werden alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen sowie der Ablauf einer Evakuierung (auch Evakuierungskonzept genannt) für den Personenkreis mit besonderen Brandschutzaufgaben beschrieben.