Security

Die Security auf einem evênt kann eine Vielzahl an unterschiedlichen Aufgaben übernehmen. In den meisten Fällen stellen diese jedoch den Schutz der Gäste gepaart mit einer Einlasskontrolle und letztendlich dem Räumen der Location dar. Das perfekte evênt deckt neben vielen anderen Themen auch den Bereich des Sicherheitskonzepts ab. Details hierzu sind – unter anderem –  im § 43 Abs. 4 Muster-Versammlungsstätten Verordnung (MVStättV) ersichtlich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines qualitativ hochwertigem Sicherheitsdienstleister und helfen bei der Auswahl der individuellen Aufgaben.

Die Sicherheitsunternehmen können bereits in der Planungsphase beim Erstellen des Sicherheitskonzepts unterstützen. Hierbei wird bereits das Sichern von VIPs und Bühnenbereichen, Gebäudesicherung, Organisation von Verkehrsdienste für Parkplätze, Kassendienste und weiteren Services abgestimmt und berücksichtigt.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Absicherung von Veranstaltungen durch einen professionellen Sicherheitsdienst gibt es nur für Events und Großveranstaltungen im kommerziellen oder öffentlichen Rahmen. Hierzu zählen unter anderem Sportevents wie Fußballspiele, kulturelle Ereignisse – wie Konzerte oder Aufführungen –, aber auch Demonstrationen und Weihnachtsmärkte.

Der Einsatz von Türstehern – sogenannten „Doormens“ – hilft bei der Veranstaltung eine Sondierung von Gästen durchzuführen und somit das gewünschte Klientel zu fokussieren und etwaige Störenfriede auszusortieren. Weiterhin können diese die Eingangskontrolle durchführen, sie stehen im ständigen Kontakt mit dem restlichen Team.

Die Anzahl an Sicherheitspersonal je Veranstaltung ist stark vom Veranstaltungskonzept abhängig, hierzu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Dies ist immer eine individuelle Entscheidung, welche allerdings durch behördliche Auflagen betroffen sein kann. Als sogenannte „Faustformel“ gilt 1 Security pro 100 Gäste, es spielen jedoch viele weitere Faktoren in der Bestimmung der Anzahl eine entscheidende Rolle, zum Beispiel:

Sicherheitsdienstleister können nach unterschiedlichen Normen zertifiziert sein. Zu erwähnen ist hier vor allem die DIN 77200-1:2017-11 (Sicherungsdienstleistungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister). In dieser Norm werden zunächst Allgemeine Anforderungen an die Organisation, Versicherung, Qualitätsmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Geschäftsräume, Einsatzleitung, Besichtigung, Verträge, Dienstanweisung, Einsatz von Subunternehmen, Personal und Personaleinsatz, Bekleidung, Technik und Ausrüstung, Aus- und Fortbildung, Dokumentation, Melde- und Berichtswesen, Verwaltung von Schlüsseln, Umgang mit beigestellten Produkten und der Angebotsdokumentation definiert und im Detail beschrieben. Zudem wird auf die unterschiedlichen Bewachungsdienste, Veranstaltungsdienste, Notruf- und Serviceleitstellen, Sicherungs- und Ordnungsdienste im öffentlichen Raum sowie Geld und Wertdienste eingegangen. Professionelle und Qualitativ hochwertige Sicherheitsdienstleister können eine entsprechende Zertifizierung ausweisen.

Ein weiteres Qualitätsmerkmal der Sicherheitskräfte ist die Auffälligkeit auf dem eigentlichen evênt Hierbei muss jedoch stark nach dem Veranstaltungskonzept sondiert werden. In manchen Fällen ist es vorteilhaft diese gut erkennbar und auffällig einzusetzen, beispielsweise bei Einlasskontrollen oder bei der Bewachung von Rettungswegen. Dies sorgt zusätzlich für ein sicheres Gefühl bei den Gästen.

Andererseits bedingt es auch manchmal gemäß Konzept das Sicherheitspersonal unauffällig einzusetzen, beispielsweise bei einem glamourösen evênt. In diesen Fällen halten sich die Sicherheitskräfte diskret im Hintergrund auf und treten nur bei Notwendigkeit in Erscheinung, dies benötigt jedoch eine gute Umgangsform sowie soziale und fachliche Kompetenz beim Subunternehmer.