Toiletten / Duschen
Das Aufstellen von WCs und Waschräumen (zusammengefasst als Sanitärräume) auf einer Veranstaltung obliegt wieder der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und ist Länderspezifisch verabschiedet. Weitere gesetzliche Verordnungen und Richtlinien sind nachstehend aufgelistet:
- Richtlinie VDI 6000 Sanitärtechnik; Ausstattung von und mit Sanitärräumen
- DIN EN 16194 - Mobile anschlussfreie Toilettenkabinen - Anforderungen an Dienstleistungen und Produkte für den Einsatz von Kabinen und Sanitärprodukten
- Sonderbauverordnung - SBauVO §12 Toilettenräume
- VStättVO, Teil 2, Abschnitt 3 - Besucherplätze und Einrichtungen für Besucher
Folgende Zusammenfassung ist für den Veranstalter wichtig:
Die Anzahl der sanittären Ausstattungsgegenstände in Versammlungsstätten und -räumen hängt von der Anzahl der Besucher, der Nutzung des Gebäudes, den Veranstaltungsarten und der daraus resultierenden Gleichzeitigkeit der Nutzung ab. Je nach Veranstaltungsart ist eine sogenannte „Gleichzeitigkeit“ definiert bzw. Festgelegt, verständlich wird dies bei der Betrachtung von Sportveranstaltungen oder Theateraufführung. Die Stoßzeiten der Gleichzeitigkeit ergeben sich in den etwaigen Unterbrechungen der Aufführung, weshalb hierbei eine höhere Anzahl an Sanitärräumen notwendig ist. Veranstaltungen ohne Pausenzeiten dagegen bieten einen geringeren „Gleichzeitigkeitsfaktor“, da Besucher jederzeit die Sanitärräume aufsuchen können. Hierzu zählen beispielsweise Bälle, Veranstaltungen geselliger oder unterhaltender Art und Versammlungen.
Neben der Anzahl ist selbstverständlich auch die Größe und Dimensionen der Sanitärräume festgelegt, anbei ein Auszug (gilt für Toilettenräume mit Türanschlag nach außen):
- Breite, WC-Kabine: 90cm
- Tiefe, WC-Kabine: 125cm
- Raumtiefe vor den Kabinen (Vorraum) 155cm
- Raumtiefe vor den Kabinen (Vorraum) bei einbündigen Toilettenanlagen mit gegenüberliegenden Urinalbecken: 205cm
- Raumtiefe vor den Kabinen (Vorraum) bei zweibündigen Toilettenanlagen: 200cm
Weitere Anforderungen sind:
- Für Damen- und Herrentoilettenräume ist jeweils mindestens ein eigener Vorraum mit Waschbecken vorzusehen, Ausnahme: barrierefreie Toiletten
- Der Abstand der Sanitärräume zur Versammlungsstätte oder den Versammlungsräumen soll so kurz wie möglich gehalten werden. Auf dem Gelände der Versammlungsstätte oder in der Nähe vorhandene Toiletten können angerechnet werden, wenn sie für die Besucher der Versammlungsstätte zugänglich sind.
- Räumlich sind diese zusammenzulegen, im mehrgeschossigen Gebäuden sollten diese übereinander angeordnet werden
- Damen und Herren Sanitärräume sind durch raumhohe Wände abzutrennen
- Falls die Aufteilung der Besuchergruppe nicht gleichmäßg zu erwarten ist, ist eine flexible Zuordnung von Sanitärrumen zu den Geschlechtern zu empfehlen
- Für Rollstuhlfahrer soll ein barrierefreier WC-Bereich in jeder Etage vorgesehen werden, welcher zumindest über eine WC Kabine sowie einem Waschbecken ausgestattet ist.
- Bei mehr als 6 Urinalbecken in einer Toilettenanlage sind diese in einem Raum unterzubringen, der einen vollständigen Sichtschutz gegenüber den Toilettenbecken und sonstigen Räumen bietet und nicht der Erschließung anderer Toilettenräume dient.
Dies bedeutet letztendlich, dass im Falle eines nicht ausreichend dimensionierten Sanitärbereiches für ein in der Location selbst zur Verfügung steht, die fehlende Ausstattung durch mobile Anlagen ausgeglichen werden muss.
Neben mobilen Sanitärräumen bietet ebenfalls die Möglichkeit der Beziehung von mobilen Eventduschen an, welche bei Großveranstaltungen, Festivals oder Sportveranstaltungen zum Einsatz kommen.
Ausgeführt werden diese je nach Anzahl an Duschplätze als Duschcontainer (5/5 Plätze geschlechtergetrennt, kombinierbar mit Toilettenwagen), als Duschtrailer (bis maximal 24 Plätze) oder alternativ als einzeln aufgebaute Duschmodule (12 Plätze jeweils, erweiterbar auf bis zu 160 Duschplätze). In beiden Fällen ist bereits eine Heizung integriert, wodurch seitens des Veranstalters lediglich die Frischwasserzufuhr sowie die Abfuhr des Abwassers gestellt werden muss.