Ein Sanitätsdienst auf einem evênt. ermöglicht ein schnelles Eingreifen bei medizinischen Notwendigkeiten, da entsprechend ausgebildete Kräfte während des Gesamten Ablauf anwesend sind. Ähnlich wie bei der Brandsicherheit gibt es hierbei keine gesetzliche Regelung bezüglich der Anzahl der notwendigen Sanitäter, es wird darauf verwiesen, dass „je nach Veranstaltung geeignete Maßnahmen zu treffen sind“ (siehe Ordnungsbehördengesetz (OBG) sowie Versammlungsgesetz (VersG))
Eine Definition der „geeigneten Maßnahmen“ sucht man allerdings vergeblich in den erwähnten Gesetzestexten, da viele Aspekte hierzu berücksichtigt werden müssen und je nach Veranstaltung individuell vom Ordnungsamt Bestimmungen getroffen werden. Da jede öffentliche Feier der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen ist, besteht somit die Möglichkeit, dass entsprechende Maßnahmen zu berücksichtigen sind (VStättV).
Glücklicherweise gibt es auch hier eine Abhilfe: Durch Anwendung des sogenannten „Maurer-Algorithmus“. Dieser Algorithmus wurde von Klaus Maurer entwickelt, welcher selbst Oberbranddirektor Leiter der Berufsfeuerwehr Hamburg war. Dieser Algorithmus dient zur Risikobewertung bei Großveranstaltungen und gibt somit an, wie viele Einsatzkräfte des Sanitätswachdienstes vorgehalten werden sollten.
Zusammengefasst wird mittels einem Punktesystem die potentielle Gefahr berechnet, was dann zu einer definierten Anzahl an Helfern und Fahrzeugen führt. Die Gefahr wird hierbei durch folgende Faktoren beeinflusst:
- Maximal zugelassene Besucherzahl (Veranstaltungsfläche in m² x 4 = max. Besucherzahl)
- Erwartete bzw. tatsächliche Besucherzahl
- Anzahl VIPs (Personen die i.d.R. Polizeischutz erhalten)
- Art der Veranstaltung
- Geschlossene bauliche Anlage oder im freien?
- Gewaltbereitschaft der Besucher bekannt?
- Sonstige Risiken auf Grund von Erfahrungswerten bzw. polizeiliche Erkenntnisse
Aus dem oben genannten Faktoren- und Punktesystem errechnet sich ein Punktwert. Das Ergebnis bzw. die festgelegten Hilfskräfte sind aus folgender Tabelle ersichtlich:
Quelle: „ZRF Allgäu“
Beispiele:
Theaterveranstaltung im ausverkauften Stadttheater mit 2.500 Plätzen = 2,6 Punkte
Rockkonzert mit 10.000 Besuchern (ausverkauft) = 42 Punkte
Dorffest mit 1.500 Gästen (Kirmes) = 3,5 Punkte
Zu beachten: Die aufgelisteten Helfer beinhalten nicht die Einsatzkräfte auf den Fahrzeugen.
Die Kosten für die Einsatzmittel und Helfer müssen vom Veranstalter selbst getragen werden, hierbei besteht zunächst eine freie Wahl. Allerdings kann eine Größenordnung bzw. Kapazität des Dienstes vorgeschrieben werden. Die Helfer selbst benötigen eine Mindestqualifikation im Sanitätsbereich (z.B. SAN A+B), besser noch eine Qualifikation als Rettungssanitäter.
Sanitätsdienst
Ein Sanitätsdienst auf einem ermöglicht ein schnelles Eingreifen bei medizinischen Notwendigkeiten, da entsprechend ausgebildete Kräfte während des Gesamten Ablauf anwesend sind. Ähnlich wie bei der Brandsicherheit gibt es hierbei keine gesetzliche Regelung bezüglich der Anzahl der notwendigen Sanitäter, es wird darauf verwiesen, dass „je nach Veranstaltung geeignete Maßnahmen zu treffen sind“ (siehe Ordnungsbehördengesetz (OBG) sowie Versammlungsgesetz (VersG))
Eine Definition der „geeigneten Maßnahmen“ sucht man allerdings vergeblich in den erwähnten Gesetzestexten, da viele Aspekte hierzu berücksichtigt werden müssen und je nach Veranstaltung individuell vom Ordnungsamt Bestimmungen getroffen werden. Da jede öffentliche Feier der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen ist, besteht somit die Möglichkeit, dass entsprechende Maßnahmen zu berücksichtigen sind (VStättV).
Glücklicherweise gibt es auch hier eine Abhilfe: Durch Anwendung des sogenannten „Maurer-Algorithmus“. Dieser Algorithmus wurde von Klaus Maurer entwickelt, welcher selbst Oberbranddirektor Leiter der Berufsfeuerwehr Hamburg war. Dieser Algorithmus dient zur Risikobewertung bei Großveranstaltungen und gibt somit an, wie viele Einsatzkräfte des Sanitätswachdienstes vorgehalten werden sollten.
Zusammengefasst wird mittels einem Punktesystem die potentielle Gefahr berechnet, was dann zu einer definierten Anzahl an Helfern und Fahrzeugen führt. Die Gefahr wird hierbei durch folgende Faktoren beeinflusst:
- Maximal zugelassene Besucherzahl (Veranstaltungsfläche in m² x 4 = max. Besucherzahl)
- Erwartete bzw. tatsächliche Besucherzahl
- Anzahl VIPs (Personen die i.d.R. Polizeischutz erhalten)
- Art der Veranstaltung
- Geschlossene bauliche Anlage oder im freien?
- Gewaltbereitschaft der Besucher bekannt?
- Sonstige Risiken auf Grund von Erfahrungswerten bzw. polizeiliche Erkenntnisse
Aus dem oben genannten Faktoren- und Punktesystem errechnet sich ein Punktwert. Das Ergebnis bzw. die festgelegten Hilfskräfte sind aus folgender Tabelle ersichtlich:
Quelle: „ZRF Allgäu“
Beispiele:
- Theaterveranstaltung im ausverkauften Stadttheater mit 2.500 Plätzen = 2,6 Punkte
- Rockkonzert mit 10.000 Besuchern (ausverkauft) = 42 Punkte
- Dorffest mit 1.500 Gästen (Kirmes) = 3,5 Punkte
Zu beachten: Die aufgelisteten Helfer beinhalten nicht die Einsatzkräfte auf den Fahrzeugen.
Die Kosten für die Einsatzmittel und Helfer müssen vom Veranstalter selbst getragen werden, hierbei besteht zunächst eine freie Wahl. Allerdings kann eine Größenordnung bzw. Kapazität des Dienstes vorgeschrieben werden. Die Helfer selbst benötigen eine Mindestqualifikation im Sanitätsbereich (z.B. SAN A+B), besser noch eine Qualifikation als Rettungssanitäter.